Mitgliedschaft

Die ersten Genossenschaften gründeten sich bereits im Jahre 1862. Rechtliche Grundlage bildet das Genossenschaftsgesetz von 1889 und die jeweilige Satzung. Oberste Leitmaxime ist die gesetzlich vorgegebene Förderung der Mitglieder. Insofern verfolgen Genossenschaften vorrangig ökonomische Zwecke, ohne dass die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Vielmehr sind die Wesensmerkmale, die den Kern der Genossenschaftsidentität bilden, neben dem Förderungsprinzip, die Grundsätze der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung, der Selbstverwaltung, das Solidar- und das Identitätsprinzip. Letzteres besagt, dass die Mitglieder zugleich Geschäftspartner (z. B. Mieter) und Eigenkapitalgeber sind. Das zentrale Anliegen von Genossenschaften ist es, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zu befriedigen.

In der Satzung unserer WohnungsBauGenossenschaft Nord eG heißt es: „Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“.

Die von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen stark geprägte Genossenschaftsidee wurde im Jahr 2016 in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes aufgenommen.

Gremien einer Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und entweder die Generalversammlung oder je nach Mitgliederzahl optional bzw. verpflichtend die Vertreterversammlung. Es müssen mindestens zwei Vorstandsmitglieder (§ 24 GenG) und drei Aufsichtsratsmitglieder (§ 36 GenG) bestellt bzw. gewählt werden.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft sind laut Satzung eine Aufnahmegebühr von 30 Euro und mindestens zwei Geschäftsanteile zu je 150 Euro zu zahlen. In Abhängigkeit von der Wohnungsgröße sind weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.

Vorteile:

  • Mitbestimmung im Rahmen der genossenschaftlichen Demokratie, z. B. bei der jährlichen Mitgliederversammlung

  • Vererbbarkeit und Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

  • lebenslanges Wohnrecht und damit z. B. Schutz vor Eigenbedarfskündigungen

  • günstige und langfristig stabile Mieten

  • soziale Sicherheit in der Gemeinschaft

  • Ansprechpartner vor Ort

  • eigener Hausmeisterdienst

  • 24-Stunden-Havarie- und Notdienst

  • schnellstmögliche Erledigung von Reparaturaufträgen

  • keine Gewinnabführung an Dritte, sondern Reinvestition in den Wohnungsbestand und in die Mietenstabilität

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